FAQ - gehäufte Fragen & Antworten



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Einzelheiten § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen, (Rechnungswesen)


§ 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen


14.
a)
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden. Satz 1 gilt nicht für die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen (aus Unterpositionen 9021 21 und 9021 29 00 des Zolltarifs) und kieferorthopädischen Apparaten (aus Unterposition 9021 10 des Zolltarifs), soweit sie der Unternehmer in seinem Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat;   
b)
Krankenhausbehandlungen und ärztliche Heilbehandlungen einschließlich der Diagnostik, Befunderhebung, Vorsorge, Rehabilitation, Geburtshilfe und Hospizleistungen sowie damit eng verbundene Umsätze, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts erbracht werden. Die in Satz 1 bezeichneten Leistungen sind auch steuerfrei, wenn sie von

aa) zugelassenen Krankenhäusern nach § 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,

bb) Zentren für ärztliche Heilbehandlung und Diagnostik oder Befunderhebung, die an der vertragsärztlichen Versorgung nach § 95 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch teilnehmen oder für die Regelungen nach § 115 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten,

cc) Einrichtungen, die von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 34 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch an der Versorgung beteiligt worden sind,

dd) Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach den §§ 111 und 111a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestehen,

ee) Rehabilitationseinrichtungen, mit denen Verträge nach § 21 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bestehen,

ff) Einrichtungen zur Geburtshilfe, für die Verträge nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gelten, oder

gg) Hospizen, mit denen Verträge nach § 39a Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestehen, erbracht werden und es sich ihrer Art nach um Leistungen handelt, auf die sich die Zulassung, der Vertrag oder die Regelung nach dem Sozialgesetzbuch jeweils bezieht, oder

hh) on Einrichtungen nach § 138 Abs. 1 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes erbracht werden;

c) Leistungen nach den Buchstaben a und b, die von Einrichtungen nach § 140b Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch erbracht werden, mit denen Verträge zur integrierten Versorgung nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bestehen;

d) sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Angehörige der in Buchstabe a bezeichneten Berufe oder Einrichtungen im Sinne des Buchstaben b sind, gegenüber ihren Mitgliedern, soweit diese Leistungen für unmittelbare Zwecke der Ausübung der Tätigkeiten nach Buchstabe a oder Buchstabe b verwendet werden und die Gemeinschaft von ihren Mitgliedern lediglich die genaue Erstattung des jeweiligen Anteils an den gemeinsamen Kosten fordert;


Einzelheiten Kann ich mich als registrierter Nutzer von HonorarArzt.de mit dem gleichen Username und Passwort auf NonorarNotarzt.de einloggen?, (Anmeldung)

Nein, leider nicht! Was programmistisch gesehen, möglich war, haben wir bewußt aus Sicherheitsgründen nicht gemacht. Sie müsssen sich also zweimal registrieren lassen. Sie dürfen aber in beiden Fällen den gleichen Username und Passwort verwenden! Dann haben Sie auch das, wonach Sie gefragt haben, nämlich den gleichen Username und Passwort.


Einzelheiten ORGA 930M - System - Bedienung - Einleitung, (Funkionalität,ORGA 930M - System - Bedienung - Einleitung)

Einleitung zum ORGA 930M, sowie unserem System finden Sie hier, zum Downloaden

 


Einzelheiten Welche Angaben und Dokumente benötigen Sie für die Aufnahme in Ihre Verteiler Liste ?, (Anmeldung,Unterlagen)

Wo und welche Angaben zu dem Arzt-Profil zu erwarten sind, welche Unterlagen benötigt werden, erfahren Sie hier ...


Einzelheiten NOTARZT-Haftpflichtversicherung - unverbindliche Empfehlung, (NOTARZT-Haftpflichversicherung)



Sehr geehrter Herr Dr Tomalka,

wie telefonisch besprochen hier meine Kontaktdaten zum Thema Berufshaftpflicht für Ihre Ärzte:

Hagen Krieghoff
hagen.krieghoff@mlp.de
Tel.: 0341/1245094
Handy: 01520/2939898

Die Berufshaftpflicht für Assistenzärzte in Weiterbildung zum Facharzt kostet 59,90 € pro Jahr und beinhaltet bis zu 100 Notarztdienste pro Jahr.
Die Leistung wurde also nochmals erweitert gegenüber Ihrer Information aus 2015 und stellt ein stark subventioniertes Angebot dar.

Die Berufshaftpflicht für Fachärzte kostet 82,11 € pro Jahr und beinhaltet 65 Notarztdienste pro Jahr.

Voraussetzung für einen Vertrag ist, dass Ihre Ärzte keinen Altvertrag besitzen bzw. dieser in akzeptabler Frist gekündigt werden kann. Gern können Ihre Ärzte sich an mich wenden.

Herzliche Grüße,
Hagen Krieghoff

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05.07.2022