Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Vertragsgegenstand und Geltungsbereich
(1) All Medical GmbH - Honorararzt.de mit Sitz in Stralsund (MVP), nachfolgend All Medical GmbH, betreibt die Internetplattformen HonorarArzt.de und HonorarNotarzt.de. Auf diesen Plattformen bietet sie jeweils eine bilateral aktive online Stellenanzeigen- und Vermittlungsagentur für Ärzte und Kliniken mit dem Zugriff der beiden registrierten Vertragspartner auf die Datenbank an. Auf diesen Plattformen können sich insbesondere frei- aber auch nebenberuflich tätige Honorar-NOT-Ärzte (m/w) zwecks Vermittlung an Krankenhäuser, Kliniken, NEF-Standorte u.a. registrieren. Krankenhäuser, Kliniken, NEF-Standorte, u.a. können sich dort ebenfalls registrieren und Stellenausschreibungen im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), bzw. einer befristeten Anstellung (BA) in der Zielklinik aber auch zur Festanstellung platzieren.
(2) Honorararzt.de und HonorarNOTARZT.de bieten insbesondere den frei- und nebenberuflich tätigen Honorar-NOT-Ärzten (m/w), ohne Einschränkung der ärztlichen Freiberuflichkeit, die Vermittlung zeitlich begrenzte Verträge für die Übernahme der ärztlichen Tätigkeit sowohl im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ), als auch einer befristeten Anstellung (BA) in der Zielklinik, aber auch die Verträge zur Festanstellung in Krankenhäusern, Kliniken, NEF-Standorten und anderen Einrichtungen an.
(3) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit der Vermittlungstätigkeit der All Medical GmbH, zwischen All Medical GmbH und den Kliniken, Krankenhäusern, NEF-Standorten, etc. (nachfolgend A U F T R A G G E B E R) einerseits und den Ärzten als Auftragnehmer (nachfolgend A R Z T (m/w) oder Kandidat) andererseits.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Geschäftsbedingungen der jeweiligen Vertragspartner wird hiermit widersprochen. Die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn All Medical GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(5) All Medical GmbH behält sich vor, diese Bedingungen zu ändern. Die jeweils aktuelle Fassung wird auf www.honorararzt.de und www.honorarnotarzt.de bekannt gegeben.
§ 2. Leistungsgegenstand
2.1 Allgemein
(1) Nach erfolgreicher Registrierung, Aktivierung des Accounts und administrativer Verifizierung erhalten die Ärzte bei HonorarArzt.de bzw. HonorarNotarzt.de einen uneingeschränkten Zugriff auf alle Tools des jeweiligen Portals.
(2) Die Honorarnotärzte erhalten zudem einen eigenen Notarzt-Dienst-Planer und haben bundesweit Zugriff auf alle bei Honorarnotarzt.de registrierten NEF-Standorte, wie auch deren Notarzt-Dienst-Planer, falls freigeschaltet.
(3) Die aktuellen Dienstangebote werden in einem Newsletter, optional per WhatsApp an den registrierten Ärzte-Pool versendet. Der Arzt (m/w) bestimmt in seinem Profil auf Honorararzt.de / Honorarnotarzt.de, ob er den Newsletter per E-Mail oder per SMS, optional per WhatsApp erhalten möchte.
(4) All Medical GmbH behält sich vor, einen Arzt (m/w) aus dem Ärzte-Pool der HonorarArzt.de sowie HonorarNotarzt.de auszuschließen.
(5) HonorarArzt.de und HonorarNotarzt.de behält sich vor, Anzeigenaufträge auch ohne Benennung von Gründen abzulehnen, insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche Vorschriften oder Interessen der All Medical GmbH verstößt.
(6) All Medical GmbH steht sowohl für den Auftraggeber als auch für den Arzt stets als unparteiischer Ansprechpartner und Koordinator zur Verfügung.
2.2 Vermittlung
(1) All Medical GmbH wird von den Auftraggebern, unter Anerkennung dieser AGB, beauftragt einen Arzt (m/w) als Honorarvertreter, s.o. mögliche Beschäftigungsformen oder zur Festanstellung zu vermitteln. Bei der Auftragserteilung teilt der Auftraggeber der All Medical GmbH seine präzisen Vorstellungen zu dem etwaigen Kandidaten (berufliche Qualifikationen, Vergütung, Verpflegung, etc.) mit.
(2) All Medical GmbH unterbreitet dem Auftraggeber, je nach Verfügbarkeit, ein bis drei Vermittlungsvorschläge. Dies erfolgt zeitnah nach dem Auftragseingang über einen selbst zu bestimmenden Kommunikationsweg (E-Mail, Telefon oder Fax) unter Angabe einer angemessenen Reaktionsfrist.
(3) Die Ablehnung eines Vermittlungsauftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, mitgeteilt.
(4) All Medical GmbH überprüft vor Unterbreitung des Vermittlungsvorschlages die Identität, fachliche Qualifikation, gesundheitlichen Zustand des Arztes (m/w), ggf. erforderliche Versicherungen, sowie das Vorliegen der Approbation/Berufserlaubnis des Arztes (m/w), soweit zugänglich und möglich.
(5) Dem HonorarNOTARZT bleibt es unbenommen die Dienstangebote der Auftraggeber in unserem System bundesweit selbst und nach eigenen Kriterien herauszufiltern und diese bei Zustimmung des jeweiligen Auftraggebers (z.B. NEF-Standort) zu übernehmen. Der Auftraggeber wählt dann den HonorarNotarzt ebenfalls nach seinen internen Kriterien aus.
(6) Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet diesen oder einen anderen Honorarnotarzt in den eigenen Ärzte-Pool aufzunehmen bzw. den vakanten Notarzt-Dienst an ihn zu übergeben.
(7) Es besteht kein Rechtsanspruch des Arztes (m/w) auf Vermittlung bei einem der Auftraggeber oder bei einem bestimmten Auftraggeber.
2.3 Vermittlungsvertrag
(1) Durch die Auftragserteilung des Auftraggebers an All Medical GmbH kommt zwischen All Medical UG und dem Auftraggeber ein Vermittlungsvertrag zustande. Die Beauftragung erfolgt für den Auftraggeber ohne wirtschaftliche Verpflichtung. Ein Provisionsanspruch der All Medical GmbH entsteht erst bei Abschluss eines Honorar- oder Festanstellungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Arzt (m/w) und selbst erst dann, wenn dieser vertragsbindend erfüllt wurde.
(2) Mit Zusendung der Kontaktdaten eines Kandidaten (m/w) an den Auftraggeber gilt die Leistung der All Medical GmbH als erbracht.
(3) Kommt ein Honorarvertretungsvertrag bzw. ein Festanstellungsvertrag mit keinem der vorgeschlagenen Kandidaten zustande, darf der Auftraggeber zum späteren Zeitpunkt, innerhalb von 2 Jahren, den jeweiligen Kandidaten nur mit der provisionspflichtigen Zustimmung der All Medical GmbH verpflichten.
2.4 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erkennt diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Dies gilt auch für alle zukünftigen gleichartigen bzw. ähnlichen Geschäftsbeziehungen zwischen der All Medical GmbH und dem Auftraggeber, auch wenn nicht ausdrücklich nochmals auf sie Bezug genommen wird. Insbesondere verpflichtet sich der Auftraggeber zur Wahrung der Bestandsschutzregelungen des § 6. Bestandsschutz und Konkurrenzschutz dieser AGB.
(2) Der Auftraggeber ist mit der Weitergabe seiner - bei der Registrierung uns mitgeteilten -Kontaktdaten aus unserer Datenbank zwecks Vermittlung einer Honorartätigkeit, bzw. Festanstellung an den Honorarvertreter, bzw. potenziellen Festangestellten einverstanden.
(3) Dem Auftraggeber obliegt die rechtzeitige sowie abschließende Überprüfung der fachlichen Qualifikationen des vermittelten Arztes (m/w) - dies unabhängig davon, ob der Arzt (m/w) zur Honorarvertretung oder zur Festanstellung vermittelt wird. Als rechtzeitig erfolgt, gilt die Überprüfung vor Abschluss des Vertrages mit dem Arzt (m/w), jedoch spätestens vor dessen Dienstantritt.
(4) Der Auftraggeber garantiert in seinen online eingestellten Stellenausschreibungen den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen und die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einzuhalten.
2.5 Pflichten des Arztes (m/w)
(1) Jeder bei Honorararzt.de oder Honorarnotarzt.de registrierte Arzt (m/w) akzeptiert diese AGB und verpflichtet sich auch diese einzuhalten. Grobe Zuwiderhandlungen haben unwiderrufliche Löschung des Accounts zur Folge. Darunter ist jedwedes Verhalten des Arztes (m/w), welches mit Schädigungsabsicht ggü. All Medical GmbH und / oder des (potenziellen) Auftraggebers erfolgt, zu verstehen. Die Regelungen über den Bestands- und Konkurrenzschutz des § 6. Bestandsschutz und Konkurrenzschutz dieser AGB bleiben hiervon unberührt.
(2) Der Arzt (m/w) garantiert in seinem online eingestellten Arzt-Profil nur den Tatsachen entsprechende Angaben zu veröffentlichen. Darüber hinaus sollte der Arzt (m/w) – schon im eigenen Interesse - seine Daten bei Honorararzt.de bzw. HonorarNOTARZT.de regelmäßig aktualisieren und die Korrektheit und Vollständigkeit der Angaben überprüfen. Ein vollständiges Arzt-Profil ist die Voraussetzung für eine reibungslose und erfolgreiche Vermittlung.
(3) Der Arzt (m/w) stellt All Medical GmbH unmittelbar nach seiner Registrierung per Upload folgende Unterlagen zum Nachweis seiner Person und Qualifikationen, in Kopie, zur Verfügung:
- Personalausweis (Vorder- Rückseite)
- Approbation, Berufserlaubnis
- Facharzturkunde (falls vorhanden)
- Weitere Qualifikationsnachweise (falls vorhanden)
- Tabellarischer lückenloser Lebenslauf
Diese Unterlagen sind dem Auftraggeber ggf. im Original oder beglaubigter Kopie vorzulegen.
(4) All Medical GmbH behält sich vor, die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses von dem Arzt (m/w) zu verlangen.
§ 3. Honorarvertretungsvertrag - ANÜ v. BA
(1) Der Auftraggeber schließt mit dem im Rahmen einer befristeten Anstellung (BA) vermittelten Arzt (m/w) einen eigen separaten Vertrag ab. Die Vertragsunterlagen werden den Vertragspartnern optional online zur Verfügung gestellt. Die beidseitigen kundenorientierten Vertragsveränderungen sind dabei möglich und zulässig. Die All Medical GmbH ist von diesem Vertrag ausgeschlossen.
(2) Der Auftraggeber und der Arzt (m/w) verpflichten sich All Medical GmbH über die Dauer der Vertretung, über die Verlängerung des Vertrages sowie über die Vereinbarung einer erneuten Vertretung umgehend zu informieren. All Medical GmbH ist ebenfalls zu informieren, wenn nach Beendigung dieser Vertretung eine Festanstellung des Arztes erfolgt.
(3) Eine Kopie des paraphierten Vertrages wird All Medical GmbH vom Auftraggeber zugeschickt. Erfolgt im Anschluss an diese Vertretung-(BA) eine provisions-pflichtige Anstellung des Arztes (m/w), so ist ebenfalls eine Kopie des Arbeitsvertrages All Medical GmbH zur Verfügung zu stellen.
(4) Dem vermittelten Arzt (m/w) obliegt die Erklärung und Versteuerung seiner Einkünfte sowie die Entrichtung der Beiträge zur Sozialversicherung.
(5) Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) schließt All Medical GmbH separate Verträge mit dem zu vermittelten Arzt (m/w) und Auftraggeber ab.
§ 4. Vergütung
(1) Die Registrierung bei der HonorarArzt.de / Honorarnotarzt.de sowie die Vermittlung, wie auch die Akquirierung, Abrechnungswesen mit Rechnungsausstellung erfolgt für die Honorarärzte ausnahmslos kostenlos. Für den Honorararzt arbeiten wir zu jedem Zeitpunkt gebühren- und -provisionsfrei!
4.1 Provision für Vermittlung der Honorarvertretung oder Festanstellung
(1) Für die Vermittlung eines Arztes (m/w) zur Honorarvertretung (ANÜ v. BA) bzw. zur Festanstellung berechnet All Medical GmbH dem Auftraggeber eine Vermittlungsprovision.
(2) Für die Vermittlung eines Honorar-NOT-Arztes (m/w), welcher sowohl im Ärztepool der HonorarNOTARZT.de (zentraler Pool) als auch im Pool des jeweiligen NEF-Standortes / Auftraggebers (lokaler Pool) registriert ist, wird ebenfalls eine Vermittlungsprovision berechnet. Dies gilt nicht, wenn der Arzt (m/w) beim Auftraggeber festangestellt ist.
(3) Für die Dauerkundschaft kann eine kunden- und auftragsorientierte individuelle Provision gesondert vereinbart werden. Die gesonderte Vereinbarung bedarf der Schriftform.
(4) Bei erneuter Vermittlung des Arztes (m/w), sei es zwecks Honorarvertretung oder nach Übernahme ins Angestelltenverhältnis nach Ablauf der vorhergehenden Honorarvereinbarung, wird erneut eine Provision fällig.
(5) Die Provision wird sofort fällig. Sie ist nach Zugang der Rechnung vom Auftraggeber auf das Konto der Vermittlungsagentur, der All Medical UG, zu überwiesen, und zwar per:
Direktüberweisung auf das AM UG Konto der Deutschen Apotheker- und Ärztebank eG, Konto-Nr.: 0008347778; BLZ: 30060601.
4.2 Vergütung der Leistungen des Honorarvertreters (ANÜ v. BA) und Festangestellten.
(1) In dem zwischen dem Auftraggeber und dem Arzt (m/w) im Rahmen einer befristeten Anstellung (BA) geschlossenen Arbeitsvertrag treffen Vertragsparteien abschließend eine individuelle Vereinbarung über die Leistungsvergütung des Arztes (m/w) sowie die jeweiligen Arbeitsbedingungen.
(2) Die vereinbarte Vergütung im Rahmen einer befristeten Anstellung (BA), bzw. der Festanstellung wird von dem Auftraggeber direkt auf das Konto des Arztes (m/w) überwiesen.
(3) Die Überweisung im Rahmen einer befristeten Anstellung (BA) erfolgt spätestens am 10. des Folgemonats, in dem die Leistung des Arztes (m/w) erbracht wurde.
(4) Die vereinbarte Vergütung im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) wird der All Medical GmbH direkt auf das Konto des Arztes (m/w) überwiesen.
4.3 Vergütung für Veröffentlichung, Änderung des Anzeigetextes.
(1) Für die Veröffentlichung einer Stellenanzeige hat der Auftraggeber, entsprechend der ausgewählten Art und Veröffentlichungsdauer der Anzeige, ein Entgelt gemäß der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anzeige geltenden und auf Honorararzt.de bzw. Honorarnotarzt.de abrufbaren Preisliste zu entrichten.
(2) Nach Veröffentlichung der Anzeige kann der Auftraggeber während der Veröffentlichungslaufzeit diese selbst editieren und aktualisieren.
(3) Ausgeschlossen sind Veränderungen, welche die Identität der Anzeige qualitativ betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nach der Änderung nicht mehr die ursprüngliche, sondern eine neue bzw. andere Stelle ausgeschrieben würde.
(4) Jede vom Auftraggeber selbst aktualisierte Annonce wird aufgrund dieser Tatsache von uns freigeschaltet.
(5) Geringfügige Änderungen, die durch Honorararzt.de bzw. Honorarnotarzt.de vorzunehmen sind, werden kostenlos durchgeführt. Über nicht mehr unter Geringfügigkeit fallende Änderungen wird der Auftraggeber unterrichtet; ggf. notwendigerweise erbrachte Leistungen / durchgeführte Änderungen werden dem Auftraggeber aufwandsabhängig in Rechnung gestellt.
(6) Um keine geringfügigen Änderungen handelt es sich z.B. um Änderungen, die unter Abs. (3) fallen.
(7) Die Rechnungsausstellung und Zahlung der Vergütung erfolgt Online über unsere Online-Zahlungspartner: SofortÜberweisung.de Payment Network AG.
Die Annonce wird gleichzeitig freigeschaltet und zu dem vom Auftragsgeber selbst zu bestimmenden Zeitpunkt veröffentlicht.
§ 5. Haftungsausschluss
(1) All Medical GmbH haftet nicht für etwaige Schadensersatzverpflichtungen aus der ärztlichen Tätigkeit des vermittelten Arztes (m/w). Der Auftraggeber stellt über eigene Haftpflichtversicherung sicher, dass die Haftungsrisiken im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit des Arztes (m/w) vollumfänglich abgedeckt sind. Die Abdeckung etwaiger darüberhinausgehender Haftungsrisiken obliegt dem vermittelten Arzt.
(2) Die Haftung von All Medical GmbH für Schadensersatzverpflichtungen aufgrund der über HonorarArzt.de und HonorarNotarzt.de vermittelten Anzeigen/CV ist ausgeschlossen.
Für den Inhalt, Richtigkeit der Angaben trägt allein der Auftraggeber bzw. der Arzt (m/w) die Verantwortung. All Medical GmbH ist insbesondere nicht verpflichtet, die Annonce sowie ihren Inhalt auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.
(3) All Medical GmbH gibt seinen Vertragspartnern die Möglichkeit in den Datenbanken der Honorararzt.de und Honorarnotarzt.de zu recherchieren, übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von den Auftraggebern sowie Stellensuchenden getätigten Angaben.
(4) All Medical GmbH übernimmt keine Garantie für das Zustandekommen einer Vermittlung zwischen Auftraggeber und Arzt (m/w).
(5) Die Websites HonorarArzt.de sowie HonorarNOTARZT.de können Links zu anderen Websites enthalten. All Medical GmbH trägt keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Websites. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Website, auf welche verwiesen wurde.
§ 6. Bestandsschutz und Konkurrenzschutz
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich für die Dauer von zwei Jahren den durch All Medical GmbH vermittelten Arzt (m/w) sowie Ärzte (m/w), deren Kontaktdaten dem Auftraggeber durch All Medical GmbH zur Verfügung gestellt wurden, nicht unter Ausschluss oder Umgehung von All Medical GmbH mit einer ärztlichen Tätigkeit zu beauftragen oder in eine Festanstellung zu übernehmen.
(2) Ebenso verpflichtet sich jeder bei Honorararzt.de bzw. Honorarnotarzt.de registrierte Arzt (m/w) eine solche Beauftragung bzw. Übernahme ins Angestelltenverhältnis nicht einzugehen.
(3) Im Widrigkeitsfall wird von All Medical GmbH eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 Euro erhoben. Der Auftraggeber und der Arzt (m/w) haften dabei als Gesamtschuldner. Der Nachweis, dass der All Medical GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber bzw. dem Arzt (m/w) vorbehalten. Gelingt dieser Nachweis ist der nachgewiesene Betrag maßgeblich.
§ 7. Stornierung und Kündigung
(1) Die Stornierung eines Vermittlungsauftrags kann vor der Leistungserbringung durch All Medical GmbH erfolgen und hat in Textform zu erfolgen. Erfolgt eine Stornierung nicht, oder nicht rechtzeitig, d.h. nach Erbringung der Leistung durch All Medical GmbH, gelten die Regelungen des 2.3 und 6 dieser AGB.
(2) Falls der Arzt (m/w) die Vertretung aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Todesfall eines nahen Angehörigen, etc.) nicht antreten kann, hat er den Auftraggeber und die All Medical GmbH darüber unverzüglich zu informieren. Ein Nachweis des Vorliegens eines wichtigen Grundes ist der All Medical GmbH vorzulegen.
(3) Sollte ein anderer Arzt (m/w) zur Verfügung stehen, wird dies dem Auftraggeber durch All Medical GmbH mitgeteilt. All Medical GmbH ist jedoch von der Leistungspflicht befreit, wenn ein anderer gleich bzw. vergleichbar qualifizierter Arzt (m/w) nicht zur Verfügung steht. In diesem Fall entfällt auch der Provisionsanspruch der All Medical GmbH.
(4) Wird der Vertretungsvertrag bzw. der vermittelte Festanstellungsvertrag von den Vertragsparteien durch ordentliche Kündigung beendet, so bleibt der Anspruch von All Medical GmbH auf Provisionszahlung bestehen. Dies gilt gleichermaßen, wenn der jeweilige Vertrag nach Antritt des Arztes (m/w) zum Dienst von einem der Vertragspartner aus wichtigem Grund gekündigt oder aufgehoben wird. Eine teilweise oder vollständige Erstattung der bereits bezahlten Provision ist ausgeschlossen.
(5) Die ordentliche Kündigung der Registrierung mit Accountlöschung ist zu jedem Zeitpunkt möglich.
§ 8. Verwirkung von Ansprüchen
(1) Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag müssen von beiden Parteien spätestens sechs Monate nach Beendigung der vermittelten Tätigkeit schriftlich geltend gemacht werden.
(2) Nach Ablauf dieser Frist gelten die Ansprüche als verwirkt.
(3) Ansprüche, welche auf arglistige Täuschung der Vertragspartner zurückzuführen sind, verwirken nicht.
§ 9. Datenschutzbestimmungen,
lesen Sie bitte unsere aktuelle - Datenschutzerklärung vom 25.05.2018
Die Vertragsparteien erklären sich mit der elektronischen Speicherung der Daten in einer Datenverarbeitungsanlage und der Weitergabe der Daten an die jeweils anderen Vertragspartner durch HonorarArzt.de / HonorarNotarzt.de einverstanden.
Es ist sichergestellt, dass die Daten von unbefugten Personen nicht zur Kenntnis genommen werden. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
§ 10. Schlussbestimmung und Salvatorische Klausel
(1) Änderungen des Vermittlungsvertrages im Hinblick auf die Geltung dieser AGB oder einzelner Klausel sowie sonstige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Regelung.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
(3) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stralsund (MVP), Sitz der All Medical GmbH. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Letzte Aktualisierung, Stralsund, den 04.02.2021
Letzte Aktualisierung, Stralsund, den 04.02.2021